Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

North Workers GmbH
Stand: [10.06.2025]

§1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der North Workers GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung.

2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn sie schriftlich vereinbart und durch den Auftragnehmer ausdrücklich anerkannt wurden.
 
§2 Vertragsgegenstand
1Der Auftragnehmer überlässt dem Auftraggeber im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung qualifizierte Arbeitskräfte (nach dem AÜG) oder vermittelt Personal zur direkten Festanstellung.

2.Der Auftragnehmer bleibt während der gesamten Überlassungsdauer Arbeitgeber der überlassenen Arbeitskräfte.

§3 Arbeitnehmerüberlassung
1. Der Auftragnehmer besitzt eine gültige Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 AÜG.

2. Die überlassenen Mitarbeitenden unterliegen der fachlichen Weisung und Aufsicht des Auftraggebers. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Einhaltung aller arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften.

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer den konkreten Einsatzort, die Tätigkeitsbeschreibung sowie sämtliche relevanten Einsatzbedingungen vor Beginn des Einsatzes mitzuteilen.

§4 Arbeitszeit & Abrechnung
1. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der vom Auftraggeber gegengezeichneten Stundennachweise.

2. Maßgeblich für die Abrechnung ist der im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbarte Stundensatz zzgl. der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.

3. Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

§51 Ausfall & Ersatz
1. Bei Ausfall eines überlassenen Mitarbeitenden bemüht sich der Auftragnehmer um kurzfristigen gleichwertigen Ersatz.

2. Ein Anspruch auf eine bestimmte Person besteht nicht, es sei denn, dies wurde vertraglich vereinbart.

§6 Haftung
1.Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch die überlassenen Mitarbeitenden verursacht werden, es sei d1enn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Auftragnehmers vor.

2.Für sämtliche Weisungen, Arbeitsanleitungen und die Arbeitsausführung ist der Auftraggeber verantwortlich.

§7 Personalvermittlung & Übernahme
1. Eine Übernahme eines überlassenen Mitarbeitenden in ein direktes Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber ist jederzeit möglich.

2. In diesem Fall wird – je nach Einsatzdauer – eine Vermittlungsprovision fällig, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.

3. Details zur Höhe der Provision und etwaigen Freistellungen nach längerer Überlassungsdauer werden im Überlassungsvertrag geregelt.

§8 Geheimhaltung & Datenschutz
1. Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit hinsichtlich aller im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten geschäftlichen Informationen.

2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Einhaltung der DSGVO.

§9 Vertragsdauer & Kündigung
1. Die Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen richten sich nach dem jeweiligen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag.

2. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§10 Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der North Workers GmbH.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

North Workers GmbH
Hanseatenring 6, 23879 Mölln
Tel: +49 4542 908 230 8 
E-Mail: info@northworkers.de
Web: www.northworkers.de